Was sind Quartier- und Arealplanungen? | 24.03.2014

Mit der Quartierplanung und Arealplanung werden die Bebauung, Erschliessung, Gestaltung sowie die Nutzung eines Gebietes festgelegt, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Mit der Quartierplanung und Arealplanung werden die Bebauung, Erschliessung und Gestaltung eines bestimmten Gebietes differenziert und detailliert festgelegt. Ziel ist es, neben den städtebaulichen und architektonischen Qualitäten auch die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen.

Planung und Verfahren

Durch die Quartierplanung und Arealplanung können Art und Mass der Nutzung sowie Bestimmungen zur Lage, Grösse und Gestaltung von Bauten festgelegt werden. Daneben wird die Erschliessung und Parkierung sowie Versorgung und Entsorgung geregelt. Im Rahmen des Quartierplanverfahrens oder Arealplanverfahrens werden auch Freiflächen, Begegnungszonen und ähnliche Nutzungen festgelegt.

Die Verfahren werden kantonal geregelt und verlaufen daher von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich. Die folgenden Erklärungen beziehen sich auf den Kanton Graubünden (Kantonales Raumplanungsgesetz und Kantonale Raumplanungsverordnung).

Wann braucht es eine Quartierplanung?

Die Erarbeitung einer Quartierplanung beruht oft auf den Vorgaben der Nutzungsplanung, da dort Gebiete mit Folgeplanung (d.h. Gebiete mit einer Quartierplanpflicht oder Arealplanpflicht), vorgegeben werden. Die Quartierplanung kann aber auch auf Initiative Privater eingeleitet werden und kann für unüberbaute Gebiete, als auch für Gebietserneuerungen und Sanierungen in Frage kommen.

In Graubünden ist der Gemeindevorstand für die Einleitung und Durchführung der Quartierplanung sowie für den Erlass und Änderungen des Quartierplans zuständig.

Elemente einer Quartierplanung

Eine Quartierplanung besteht aus einem Reglement und den entsprechenden Plänen. Normalerweise wird anfänglich die bestehende Situation in einem Bestandesplan festgehalten. Mit dem Neuzuteilungsplan werden bebaubare Parzellen geschaffen. Die Quartierplanung ist daher meistens auch mit einer Landumlegung verbunden. Je nach Bedarf werden dann ein Gestaltungsplan und/oder ein Erschliessungsplan erarbeitet. Die entsprechenden Quartierplanvorschriften ergänzen die Pläne.

Kosten der Quartierplanung

Die Kosten der Quartierplanung und Quartiererschiessung gehen zu Lasten der Beteiligten. Die Gemeinde kann sich an den Kosten beteiligen, soweit an der Planung oder an den Anlagen ein weitergehendes öffentliches Interesse besteht. Die Kosten werden mittels Kostenverteiler auf die Beteiligten aufteilt.

Bestandteile der Arealplanung

Der Arealplan verfolgt in den Grundzügen dieselben Ziele wie der Quartierplan. Im Gegensatz zum Quartierplan ist er Bestand der Grundordnung und kann daher Elemente des Zonenplan, des Generellen Gestaltungsplans und des Generellen Erschliessungsplans enthalten, welche mit Arealplanvorschriften ergänzt werden können. Abweichungen von der Regelbauweise sind zulässig, wenn keine überwiegenden nachbarlichen Interessen entgegenstehen. Das Verfahren richtet sich nach dem Verfahren für die Grundordnung resp. Nutzungsplanung der verschiedenen Kantone.

Navigation schliessen