Vernehmlassung – KVLK und Weisungen – Stellungnahme HMQ AG | 04.08.2014

Stellungnahme der HMQ AG zur Vernehmlassung – Entwurf einer Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) und der zugehörigen Weisung des Amtes.

Als spezialisiertes Büro für Geoinformatik, Datenverwaltung und Datenorganisation sowie als Nachführungsgeometer verschiedener Gemeinden im Kanton Graubünden haben wir uns detailliert mit dem Entwurf einer Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) und der zugehörigen Weisung auseinandergesetzt und eine fundierte Stellungnahme verfasst. Gerne stellen wir Ihnen unsere Stellungnahme als Download zur Verfügung.

Grundsätzliches

Grundsätzlich befürworten wir Bestrebungen, sämtliche Leitungskataster in digitaler Form gemäss Datenmodell SIA405 zu Verfügung zu haben. Die Vorteile, welche ein digitaler GIS-basierter Leitungskataster mit sich bringt, sind gegenüber einem CAD-basierten oder analogen eigenständigen Planwerk beträchtlich.

Mehrkosten für Grundeigentümer

Für die Werkeigentümer (im Speziellen die Gemeinden) sind die finanziellen Aufwendungen, welche mit der neuen Verordnung und der zugehörigen Weisung entstehen, nicht zu unterschätzen. So sind durch die Werkeigentümer einmalige Kosten für die Aufarbeitung des Leitungskatasters gemäss Datenmodell SIA405 sowie halbjährlich wiederkehrende Kosten für die Datenorganisation, Datenverwaltung und die Datenabgabe an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Graubünden ALG (kantonales GIS) zu tragen.

Aus unserer Sicht dürfen die Kosten für diese Mehraufwendungen nicht alleine auf die Werkeigentümer abgewälzt werden, sondern sind auf die verschiedenen Nutzer zu verteilen.

Datenverwaltungsstelle

Zusätzlich zu den Gebühren gemäss Art. 3 bis 5 der Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG) muss für die Werkeigentümer eine Möglichkeit geschaffen werden, Einnahmen aus dem Datenbezug zu generieren, welche zumindest eine kostendeckende Führung der Datenverwaltungsstelle ermöglichen. Die Kosten für diese Mehraufwendungen dürfen nicht alleine auf die Werkeigentümer abgewälzt werden, sondern sind durch die Benutzer (Datenbezüger) der verschiedenen Datenbestände zu tragen.

Aufarbeitung bzw. Überführung des Leitungskatasters gemäss Datenmodell SIA405

Die Aufarbeitung bzw. Überführung der bestehenden Datenbestände in das Datenmodell gemäss SIA405 erachten wir als Geoinformationsspezialisten als korrekten und zukunftweisenden Schritt.

Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Kosten für die Überführung nicht alleine durch die Werkeigentümer zu tragen sind. Gemäss Art. 39 und 40 KGeoIG sind die Werkeigentümer wohl verpflichtet, dem Kanton die Leitungsdaten in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese geeignete Form muss jedoch nicht zwingend ein Datenmodell gemäss SIA405 sein. Die Mehraufwendungen, welche für das Überführen von bestehenden, digitalen Datenbeständen in das Datenmodell SIA405 entstehen, sind aus unserer Sicht durch den Kanton zumindest mitzufinanzieren.

Geodatendrehscheibe (GeoGR)

Der Kanton erhält kostenlos sämtliche Leitungskatasterdaten der Werkeigentümer und stellt die Daten im kantonalen GIS zur Verfügung. Um auch einen Mehrwert für die Werkeigentümer, deren Kunden und Dienstleister zu schaffen, sehen wir es als zwingend an, dass die Daten auf der kantonalen Geodatendrehscheibe publiziert werden und gegen Gebühr bezogen werden können. Somit kann für alle beteiligten Parteien ein Mehrwert geschaffen werden.

Stellungnahme HMQ AG

Die ausführliche Stellungnahme der HMQ AG zur Vernehmlassung – Entwurf einer Verordnung über den Leitungskataster (KVLK) und der zugehörigen Weisungen des Amtes, steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

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