Die Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) für die Amtsperiode von 2015 bis 2018 sind ernannt, so auch Jürg Gartmann, Projektleiter bei der HMQ AG. Die Schätzungskommission (ESchK) ist zuständig für Enteignungen und Wertminderungen von Immobilien nach Bundesrecht.
Jürg Gartmann, Projektleiter bei der HMQ AG wurde vom Bundesrat als Mitglied der Eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) gewählt. Die Eidgenössische Schätzungskommission (ESchK) ist zuständig für Enteignungen nach Bundesrecht. Müssen Enteignungen oder Wertminderungen von Immobilien beispielsweise für Nationalstrassen, Eisenbahnen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen oder Starkstromanlagen durchgeführt werden, legt die Eidgenössische Schätzungskommission diese fest.
Die Eidgenössische Schätzungskommission (ESchK) setzt sich aus Fachleuten zusammen, welche einen Bezug zur Bewertung von Immobilien haben wie beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Landwirte. Die Mitglieder werden anteilsmässig vom Bundesrat und der jeweiligen Kantonsregierung für 4 Jahre gewählt. Die Schweiz ist in 13 Schätzungskreise unterteilt, der Kanton Graubünden ohne deren Südtäler ist der 12. Kreis.